Bezüglich Punkt 11. der Tagesordnung “Satzungsänderung” werden folgende Punkte (fett markiert) ergänzt bzw. geändert.
§ 3 Absatz 2 “(…) Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden und mindestens drei Leistungsabzeichen erworben haben, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Über besondere Einzelfälle entscheidet der Vorstand. (…) “
§ 4 Absatz 2 “Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, der die Freiwillige Feuerwehr Greimharting ideell oder materiell unterstützen will. (…)
§ 5 Absatz 2 “(…), alternativ kann der Austritt auch formlos erfolgen.“
§ 6 Absatz 2 “Von den fördernden Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.“
§ 8 Absatz 1 “Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern: (…) 4. dem Kassenwart, 5. Beisitzer, (…), 7. die gewählten Spartenleiter der aktiven Mannschaft und deren gewählte Stellvertreter.”
§ 12 Absatz 3 “(…) Dabei soll die vorgesehene Tagesordnung mitgeteilt werden. Alternativ ist es ausreichend die vorgesehene Tagesordnung spätestens zu Beginn der Versammlung auszulegen, wenn sie eine Woche vor der Versammlung im Internet auf der Webseite der Freiwilligen Feuerwehr Greimharting veröffentlicht wird.“
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